Im Gegensatz zu anderen Ländern haben Hinterbliebene in Deutschland nicht die Wahl den Verstorbenen an einer anderen Stelle als dem des Friedhofs beizusetzen. Dieser für Feuer- und Erdbestattungen bestehende, so genannte Friedhofszwang wird unterschiedlich gehandhabt. In Deutschland gehören die Bestattungsgesetze in die Zuständigkeit der einzelnen Landsregierungen. Wie der Friedhof aussieht und welche Regelungen dort einzuhalten sind bestimmt die Friedhofsordnung.
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Ob Friedhof oder Seebestattung es besteht Beisetzungspflicht
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Auch wenn die Szene aus amerikanischen Filmen nur zu gut bekannt ist, die Urne der verstorbenen Großtante wird in Deutschland kein Platz auf dem Kamin zuteil, es herrscht Bestattungspflicht. Verstorbene müssen bestattet werden, aufgrund des Friedhofzwangs wird deshalb die große Mehrheit der Deutschen auf einem Friedhof beigesetzt. Wer dies nicht möchte, kann zurzeit lediglich eine Seebestattung wählen. An eigens dafür eingerichteten Stellen der Deutschen See wird es dann ermöglicht, die Asche ins Meer verstreuen zu lassen.
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Änderungen der Friedhofspflicht
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Den sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen passen sich langsam auch die gesetzlichen Regelungen an. Einige Bundesländer planen eine grundlegende Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgesetzgebung. So ist es zum Teil bereits möglich die Asche verstorbener verstreuen zu lassen oder in einem Friedhofshain beisetzten zu lassen.
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