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Ideale Sterbegeldversicherung Patientenverfügung

Ideale Sterbegeldversicherung
Das Thema der Patientenverfügung wird vielfach diskutiert, eine allgemeine Lösung, wie rechtskonforme Formulierungen in Patientenverfügungen aussehen können gibt es nicht. In jedem Fall muss hierzu Rücksprache mit Arzt, Anwalt oder Notar gehalten werden.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, allerdings besteht ein Recht auf Selbstbestimmung. Der eigene Wille kann im Rahmen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht schriftlich festgehalten werden.

Welche Dinge innerhalb dieser Handlungsanweisung an Ärzte geregelt werden sollen hängt von der eigenen Situation ab und sollte in jedem Fall mit einem Arzt oder Anwalt besprochen werden. Nur dann kann tatsächlich gewährleistet sein, dass im konkreten Fall die gewünschte Vorgehensweise auch eingehalten werden kann, da die Anweisungen eindeutig formuliert sind und keine Missverständlichen Aussagen enthalten.

Verschiedentlich wird geraten Patientenverfügungen handschriftlich abzufassen und in regelmäßigen Abständen (2 Jahre) zu erneuern. Wichtig: Es sollte von eine notarielle Beglaubigung vorliegen - noch wichtiger: Die Verfügung muss gefunden werden, wenn es darauf ankommt. Ärzte haben zwar die Möglichkeit im Zweifelsfall das Vorhandensein einer solchen Verfügung zu prüfen, wenn aber niemand über dessen Existenz informiert ist, wird es schwer werden diese zu finden.

Im Rahmen einer Patientenverfügung kann nicht nur das Verhindern von lebenserhaltenden Maßnahmen verfügt werden, sondern auch einzelne Details der Behandlung näher ein- oder ausgeschlossen werden. Wer beispielsweise keine Bluttransfusionen akzeptiert kann dies im Rahmen der Patientenverfügung bestimmen. Ebenso können Behandlungsmethoden, welche vermutlich zu einem späteren gehören würden ausgeschlossen werden - auch hierbei ist die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ratsam.

Für das einfachere Auffinden der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht wurde ein zentrales Vorsorgeregister eingerichtet, welches im Internet unter vorsorgeregister.de verfügbar ist, hier können notariell beglaubigte und nicht beglaubigte Verfügungen aufbewahrt werden.



Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (02041) 77 44 7 - 22

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