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Unter dem Begriff "Seebestattung" wird die Einbringung der Asche einer verstorbenen Person in das Meer verstanden. Nur in Ausnahmefällen ist es gestattet auf See Verstorbene auch dort zu bestatten. Dieses Recht steht einem Kapitän zur See zu, in der Regel wird davon allerdings kein Gebrauch gemacht. Für Seebestattungen gelten in der Bundesrepublik Deutschland strenge Regelungen, die nicht nur die Urne, sondern auch deren Ausbringungsstellen betreffen.
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Erst seit 1934 ist es in Deutschland erlaubt Feuerbestattungen vorzunehmen, die die Grundlage für Seebestattungen darstellen. Verstorbene Personen müssen zunächst verbrannt werden, bevor Sie in einer umweltfreundlichen Urne bestehend aus wasserlöslichen Materialien wie z.B. Zellulose ihre letzte Ruhe an einer Seegrab Stelle finden können.
Seebestattungen werden in eigens dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb der 3-Meilen-Zone vorgenommen. Dabei wird die Seeurne nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben, die Trauerrede wird in der Regel vom Kapitän des Schiffes übernommen. Angehörige erhalten auf Wunsch eine Seekarte, auf der die Position der Bestattung verzeichnet ist.
Voraussetzungen für eine Seebestattung in Deutschland
Die Durchführung einer Seebestattung bedarf einer behördlichen Genehmigung, dazu ist es notwendig, dass der persönliche Willen der verstorbenen Person glaubhaft auf eine Seebestattung hinweist. Es wird vielfach empfohlen hierzu bereits zu Lebzeiten hierzu eine entsprechende Verfügung, bzw. persönliche Erklärung abzugeben. Vielfach bieten Bestattungsinstitute hierzu die Möglichkeit diese Erklärung zu hinterlegen und für den Fall des Ablebens entsprechende Verfügungen in die Realität umzusetzen.
Mit der früheren Form der Seebestattung hat die heutige Praxis wenig gemein. Zu Zeiten der Segelschifffahrt bestand meist keine Möglichkeit den Leichnam bis zum nächsten Hafen entsprechend aufzubahren. Aus hygienischen Gründen musste eine Bestattung daher während der Fahrt vorgenommen werden.
In frühen Zeiten der Segelschifffahrt wurde der Tote eine Nacht lang auf dem Achterdeck aufgebahrt und nach einer schlichten Andacht in einem eisenbeschwerten Holzsarg am nächsten Tag der See übergeben. Während der letzten hundert Jahre änderte sich die Praxis, eingenäht in ein Segeltuch wird der Leichnam mit den Füssen zur Reling aufgebahrt. Nach einer kurzen Zeremonie lassen Mannschaftsmitglieder den Toten bedeckt von der Nationalflagge an Steuerbord über Bord, an der Backbordseite des Schiffs werden gleichzeitig Viehkadaver über Bord gegeben.
Auch heute ist in Ausnahmefällen das Seegesetz anzuwenden, dort heißt es: "Ist ein Besatzungsmitglied an Bord verstorben, so hat der Kapitän für die Bestattung zu sorgen... Ist die Bestattung auf See erforderlich, so ist sie in einer würdigen Form vorzunehmen."
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