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Bei Ableben vor Ablauf einer 3-jährigen Wartezeit, wird eine reduzierte Leistung gezahlt. Während der ersten sechs Monate wird keine Leistung gewährt. Bis Alter 50: Ab dem 7. Monat wird die volle Versicherungssumme fällig. Ab Alter 50: vom 7.-12. Monat werden die eingezahlten Beiträge erstattet, vom 13.-24. Monat wird 1/3 der Versicherungssumme fällig und vom 25.-36. Monat werden 2/3 der Versicherungssumme fällig. Ab dem 37. Monat wird die volle Versicherungssumme fällig.
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Die Solidar Sterbegeldversicherung VVaG besteht bereits seit 1922. Mit rund 90.000 Mitgliedern und einer Bilanzsumme von 125 Mio. Euro ist eine der großen Sterbegeld-Versicherer. In der Ausgabe August 2009 kam die Solidar auf Rang 1 im Kosten-Beitragsverhältnis der Zeitschrift FINANZTEST bei einer 45-jährigen Frau.
Hier die Vorteile der Solidar:
- Die Versicherungssumme wird bei Ableben vor dem 65. Lebensjahr verdoppelt.
- Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Anspruch auf eine preiswerte Kinderzusatzversicherung.
- Schnelle und unkomplizierte Abrechnung im Leistungsfall.
- Überschüsse erhöhen die Versicherungsleistung jährlich entsprechend des Beschlusses des obersten Organs, der Vertreterversammlung. Damit ist auch ein Schutz gegen Preissteigerungen gegeben.
- Die Versicherungssumme wählen Sie selbst in € 500-Schritten bis zu max. € 8000.
- Sterbegeldversicherungen genießen bei der Betrachtung der Sozialhilfebedürftigkeit einen erhöhten Bestandsschutz.
| Mögliche Versicherungs-Summen |
Von 500 bis zu 8.000 €
| Kann der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen werden? |
- Der Antragsteller kann Versicherung auf das Leben einer anderen Person abschließen ohne, dass diese Kenntnis hiervon erlangt. Eine Unterschrift der zu versichernden Person ist nicht notwendig.
- Alternativ: Der gesetzliche Vertreter kann die Sterbegeldversicherung im Namen des zu Vertretenden abschließen. Hierzu wird eine Kopie der Vermögensvollmacht benötigt.
| Gesundheitsprüfung |
Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
| Mögliches Eintrittsalter |
40 bis 65 Jahre
| Laufende Beitragszahlung |
- Die monatlichen Beiträge bleiben während der Laufzeit konstant.
- Eintrittsalter bis 65 Jahre: Beiträge werden bis 85 Jahre geleistet, danach lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz.
| Was passiert bei Ableben kurz nach Vertragsabschluss? |
- in den ersten sechs Monaten: keine Leistung
- Alter im Todesfall bis 50: ab 7. Monat wird die volle Versicherungsumme bezahlt
- Alter im Todesfall ab 51:7. - 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge
- 13 - 24. Monat: 1/3 der Versicherungsusmme, mind. aber die eingezahlten Beiträge
- 25. - 36. Monat: 2/3 der Versicherungssumme, mind. aber die eingezahlten Beiträge
- ab 37. Monat die Versicherungssumme
| Überschuss |
Der erwirtschaftete Überschuss wird zusammen mit der Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
| Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (02041) 77 44 7 - 22 |
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Sterbegeldversicherung im Vergleich



