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Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen
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Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Insofern ist die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung nun natürlich noch wichtiger.
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Sterbegeld aus einer Versicherung
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Bei Sterbegeld aus der privaten Vorsorge kann man zwischen verschiedenen Auszahlungsbeträgen wählen. Bei dem besonders günstigen Kollektivvertrag des Münchner Begräbnisvereins wählen Sie zwischen 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 € oder 12.500 € Sterbegeld. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege. Ein Sterbegeld von mindestens 5.000 Euro ist daher unbedingt zu empfehlen. Wünschen Sie eine aufwendigere Bestattung, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme wählen.
Zum Onlinerechner Sterbegeldversicherung
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Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (02041) 77 44 7 - 22
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