In der Regel ist die Sterbegeldversicherung Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Wird die z.B. Bezahlung der Beiträge unmöglich, kann man die Sterbegeldversicherung kündigen.
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Ideale Sterbegeldversicherung Sterbegeldversicherung Kündigung

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Eine Sterbegeldversicherung ist für viele Menschen die beste Lösung, für die eigene Bestattung vorzusorgen und so die Hinterbliebenen vor diesen hohen Kosten, die mitunter mehr als 5.000 Euro betragen können, zu bewahren.


Vor allem seit 2004, seit die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung des Sterbegeldes eingestellt haben, wird eine solche Versicherung immer wichtiger. Menschen, die durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung Bestattungsvorsorge betrieben haben, erhalten einen lebenslangen Versicherungsschutz, wodurch die Beerdigung in jedem Fall gesichert ist.

Wie eine Sterbegeldversicherung kündigen?

Sofern nach dem Abschluss der Sterbegeldversicherung persönliche Veränderungen eintreten, die zum Beispiel die Bezahlung der Beiträge unmöglich machen, kann man die Sterbegeldversicherung kündigen. Eine solche Kündigung sollte jedoch gut bedacht werden, denn wird im Nachhinein eine weitere Versicherung abgeschlossen, erhöht sich der Beitrag mitunter deutlich, denn dieser orientiert sich am Eintrittsalter des Versicherten.

Wer seinen Beitrag senken möchte hat daher auch die Möglichkeit, die Sterbegeldversicherung nur teilweise zu kündigen und zum Beispiel den Versicherungsumfang zu reduzieren. In der Regel ist es möglich, die Sterbegeldversicherung mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Einige Gesellschaften akzeptieren die Kündigung auch erst zum Ablauf eines Versicherungsjahres.

Die einzelnen Bedingungen sind in den AGB der Versicherungsgesellschaft geregelt, sie werden jedem Kunden bei Abschluss des Vertrages ausgehändigt. Sofern man die Sterbegeldversicherung kündigen möchte, ist ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft nötig, die entsprechenden Fristen der Kündigung müssen jedoch beachtet werden.

Nach der Kündigung berechnet die Versicherungsgesellschaft den zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Rückkaufswert, der dann an den Versicherten ausgezahlt wird. Vor allem in den ersten Laufzeitjahren der Versicherung ist es möglich, dass nur ein sehr geringer oder sogar kein Rückkaufswert besteht.

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