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Bereits zu Zeiten des römischen Reichs gab es die Sterbekasse, also Stergeldversicherungen
Als Sterbekasse werden kleine, im Wesentlichen zur Deckung der Bestattungskosten gebildete, genossenschaftliche Zusammenschlüsse bezeichnet. Die Sterbekasse verfolgt dabei den Zweck von Sterbegeldversicherungen, welche im Todesfall das Sterbegeld an die Erben auszahlen oder, wenn solche nicht vorhanden, auch die Beerdigung selbst arrangieren.
Sterbekassen gab es bereits im römischen Reich, auch bei den alten germanischen Völkern war eine Sterbevorsorge nicht unbekannt. Sterbekassen waren in Deutschland vor allem im 19. Jahrhundert weit verbreitet vor allem finanziell schwächere nutzen Sterbekassen zur Vorsorge für den Ablebensfall von Familienangehörigen. Einige Sterbekassen existierten heute als Teil deutscher Versicherungsgesellschaften.
Früher fanden Sterbegeldversicherung in Form von kleineren Sterbekassen Privatvereinen statt, welche die Beteiligung für entweder nur eine bestimmte Anzahl von Personen (geschlossene Sterbekasse) oder einer nicht festgesetzten Zahl von Mitgliedern, bestimmter Kategorien (z. B. Beamten derselben Behörde, Arbeitern derselben Fabrik, Personen bestimmten Berufs etc.) offen stand.
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