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Sterbeversicherungen boomen
Für eine angemessene würdige Bestattung - auch in einfacher Form - sind im Durchschnitt 5.000 € nötig. Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Auf diese, wenn auch kleine, finanzielle Unterstützung können Ihre Angehörigen nun in Zukunft auch nicht mehr zählen. Die private Vorsorge wird also zunehmend wichtiger.
Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.
Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Insofern ist die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung nun natürlich noch wichtiger.
Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege. Eine Versicherungssumme von mindestens 5.000 € ist daher unbedingt zu empfehlen. Wünschen Sie eine aufwendigere Bestattung, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme wählen.
Sie können frei zwischen einer Versicherungssumme von 2.500 bis 25.000 Euro wählen.
Wenn die versicherte Person verstirbt erhält die in der Versicherungsurkunde genannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.
Bei Unfalltod wird - je nach Tarif - keine zusätzliche oder bis zur dreifachen Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Nein und Ja. Die meisten Versicherungsgesellschaften stellen keine Gesundheitsfragen. In diesen Fällen ist die Auszahlung der Todesfallsumme in den ersten Jahren meist begrenzt. Es gibt aber auch Tarife mit Gesundheitsfragen. Hier steht die Versicherungssumme sofort nach Antragsbeginn zur Verfügung.
Ein Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gestellt werden.
Die bezugsberechtigte Person kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Wird keine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten die Erben die entsprechende Versicherungsleistung.
Wenn Sie bereits mit einem Bestattungsunternehmen eine Einigung getroffen haben, können Sie auch das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten einsetzen.
Je nach Eintrittsalter ergeben sich unterschiedliche Beiträge.
Grundsätzlich gilt wie bei jeder Vorsorgeversicherung:
Je früher Sie vorsorgen, umso günstiger sind die Beiträge.
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Die Beiträge müssen bis zum 85. Lebensjahr entrichtet werden.
Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben während der Laufzeit unverändert.
Die von uns angebotenen Sterbegeldversicherungen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Auch die Angebote des Testsiegers von Finanztest (SOLIDAR) sind darunter.
Um eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, können Sie unseren Onlineangebotsrechner nutzen. Nachdem Sie Ihr persönliches Angebot berechnet haben, können Sie direkt online die erforderlichen Antragsunterlagen generieren und ausdrucken oder diese per Post anfordern.
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