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Hinterbliebene möchten eine würdige Beerdigung für ihre Angehörigen und in Ruhe Abschied nehmen. Eine schwere Zeit, die sie nicht noch vor finanzielle Probleme stellen sollte. Einen finanziellen Rahmen kann man sich mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung schaffen.
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Unter der Sterbegeldversicherung versteht man eine Todesfall Versicherung. Diese Todesfall Versicherung kann direkt bei einer Versicherung oder über das Internet abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages. Die Vertragsdauer ist abhängig vom Alter des Versicherten und wird bei Tod des Versicherten vorzeitig beendet.
Im Erlebnisfall wird die Versicherung bis zum Tod des Versicherten beitragsfrei weitergeführt. In der Regel erfolgt bei einer Todesfall Versicherung keine vorherige Gesundheitsprüfung. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter und der Höhe der Versicherungssumme. Die Todesfallsumme kann der Versicherte beim Abschluss selbst wählen.
Angeboten wird in den meisten Fällen eine finanzielle Spanne von 2.000,00 EUR bis 25.000.00 EUR. Bei der Berechnung der Versicherungssumme sollte eine detaillierte Planung vorausgehen. Von Bedeutung ist hierbei die finanzielle Situation der Hinterbliebenen, denn neben den Bestattungskosten fallen noch weitere Kosten wie beispielsweise die Todesanzeige oder die anschließende Trauerfeier an. Die Praxis zeigt, dass eine Versicherungssumme von 5.000,00 EUR die Kosten abdeckt. Bei einer aufwendigen Bestattung ist eine höhere Versicherungssumme zu wählen.
Mehr zum Thema: Höhe der Bestattungskosten
Die Versicherungen legen eine Wartezeit fest, die in der Regel abhängig vom Eintrittsalter ist. Stirbt der Versicherte während dieser Zeit, werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.
Tritt der Tod nach dieser Wartezeit ein, erhält die in der Versicherungsurkunde benannte Person die Versicherungssumme sowie die erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. Wurde vom Versicherungsnehmer keine Person benannt erfolgt die Auszahlung an die Erben. In den meisten Fällen wird bei Tod durch Unfall auch innerhalb der Wartezeit die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Eine dynamische Erhöhung der Beiträge und somit eine Erhöhung der Sterbegeldleistung ist nicht möglich.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (02041) 77 44 7 - 22


