Definition: Vorsorgevollmacht - Inhalt und Sinn der Vorsorgevollmacht.
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Ideale Sterbegeldversicherung Vorsorgevollmacht

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Im Gegensatz zu Patientenverfügungen richten sich Vorsorgevollmachten nicht an behandelnde Ärzte, sondern an Personen des Vertrauens. Diese meist Lebenspartner oder Familienangehörige nehmen eine quasi Rolle als Vormund in dem Moment ein, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist seinen Willen selbst zu äußern.

Die Rolle des Inhabers einer Vorsorgevollmacht wiegt schwer. Der Vollmachtsgeber kann sich zu seinen eigenen Angelegenheiten nicht mehr äußern, Entscheidungen, die das Leben oder die Behandlungsumstände betreffen müssen aber getroffen werden.

Die Auswahl des Vollmachtnehmers sollte also gut überlegt werden. Die Person muss in der Lage sein, den Willen des Vollmachtgebers dahingehend zu vertreten, dass zusammen mit Ärzten auch die Einstellung von lebenserhaltenden Maßnahmen beschlossen werden kann.

Zur Sicherstellung der Anerkennung einer solchen Vorsorgevollmacht empfiehlt sich die Schriftform, der Inhaber der Vollmacht kann sich dadurch jederzeit gegenüber Ärzten als entscheidungsbefugte Person ausweisen. Zur Sicherstellung der richtigen Formulierungen und der Anerkennung in jedem Fall, muss eine notarielle Beglaubigung vorliegen.

Vorsorgevollmachten oder/und Patientenverfügungen können bei einem Notar hinterlegt werden, der nach Kenntnis der Sachlage entsprechende Dokumente aushändigt. Für Vorsorgeverfügungen besteht zusätzlich auch häufig die Möglichkeit der Hinterlegung bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (02041) 77 44 7 - 22
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